Schulen und Hochbegabung

In der Schule sitzen Kinder und Jugendliche mit den unterschiedlichsten Bedürfnissen und Fähigkeiten zusammen in einer Klasse. Für Pädagogen ist es daher eine schwierige Aufgabe, allen diesen SchülerInnen fähigkeitsspezifisch gleiche Möglichkeiten zur Entfaltung zu geben. Die Situation verschärft sich noch durch den Auftrag der Inklusion.

Bei der Begleitung hochbegabter Kinder fällt auf, dass sich gerade diese Kinder im Unterricht mitunter nur bedingt entfalten können, manchmal sogar zurückziehen und sich letztendlich verweigern oder den Unterricht stören. Schulen sollten Hochbegabung fördern und fordern und allen Kindern – auch oder gerade hochbegabten- ein attraktives Lernumfeld bieten. 

Um die Situation für Hochbegabte in ihren Schulen in einen rechtlichen Rahmen zu setzen, im Folgenden einige Hinweise zu den Schulgesetzen in Niedersachsen und Bremen.


Wir wünschen uns, dass hochbegabte SchülerInnen in ihren Klassen fordernd, vielleicht manchmal auch anstrengend, aber in jedem Fall bereichernd erlebt werden. Die Schule sollte für ALLE SchülerInnen ein Ort sein, an dem sie gerne sind und der ihr Wissen bereichert.

Es muss sich noch viel tun, damit die rechtliche Theorie alle Schulen erreicht hat, dafür ist die Mithilfe aller Beteiligten nötig.

Zum Thema ein  Zeitungsartikel aus der Welt  vom 24.02.2012

Schüler schreiben

In den Bundesländern

Bremen – Politisches Konzept

Für die Grundschulen wurden schon vor einigen Jahren von Olav van Gerven auf Initiative der Stadt die  special projects gegründet. Dieses Projekt ist eine städtische pull-out- Maßnahme für besonders begabte Grundschulkinder.

2009 wurde die inklusive Schule für alle SchülerInnen in Bremen eingeführt. In diesem Rahmen gab es eine Neufassung des Schulgesetzes, in dem geregelt wird, dass in Bremen alle SchülerInnen in all ihrer Verschiedenheit gemeinsam lernen sollen.(§3, Absatz 4). An anderer Stelle soll das…Zusammenwirken…mit dem Ziel der größtmöglichen Konsensbildung auch unterschiedlicher Interessen und Positionen… verwirklicht werden. (§3, Absatz3).

Der Schwerpunkt der Inklusion und der Initiative „Eine Schule für alle“ liegt sowohl in Theorie, wie auch in Praxis aber eindeutig bei Kindern mit erhöhtem Förder- bzw. Sonderschulbedarf.

2010 wurden in Bremen von der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit  Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) gegründet. Das sind Pädagogen an diversen Schulen, die sich mit den Belangen von SchülerInnen auseinandersetzen sollen. Auf der homepage der Senatorin heißt es hierzu: “ … Gruppe von Fachkräften, die sich um die Förderung aller Schüler und Schülerinnen kümmert und der Schule hilft mit der Vielfalt der Schülerschaft umzugehen.“

ZuP beschäftigen sich mit folgenden Themenschwerpunkten:

  • Sonderpädagogik
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Leserechtschreibschwäche
  • Dyskalkulie
  • Besondere Begabung
  • Hochbegabung

Das Recht auf Bildung wird nur allgemein angesprochen, ein spezieller Absatz zur Hochbegabtenförderung ist nicht zu finden.


Weiterführende Schulen in Bremen mit spezieller Förderung Hochbegabter

Das  Alte Gymnasium Bremen ( AG) bietet ein spezielles Förderprojekt, das sich gezielt an die hochbegabten Kinder dieser Schule richtet. Durch ein Mentorenprogramm sollen die Kinder und Jugendlichen in ihren speziellen Belangen gestärkt werden. Die Lehrer erhalten Fortbildungen zum Thema Hochbegabung.

Das  Ökumenische Gymnasium zu Bremen ( ÖG) bietet ein spezielles integratives Förder- und Forderprogramm für hochbegabte und hochleistende Schüler an. Es ist ein staatlich anerkanntes Gymnasium in freier Trägerschaft und wird von der Kargstiftung gefördert.  Stipendien für Kinder, deren Familien das Schulgeld nicht aufbringen können, sind möglich.


Niedersachsen – Politisches Konzept

Seitens des niedersächsischen Kultusministers wird die „Hochbegabungsförderung als Aufgabe der Schulen“ beschrieben. Auf der Internetseite hieß es dazu, “ Stellen Lehrkräfte bei der Ermittlung der Lernausgangslage eine besondere Leistungsfähigkeit fest, beraten sie die Beobachtungen und Ergebnisse altersangemessen mit den Betroffenen, deren Erziehungsberechtigten und im Kollegium und ziehen ggf. qualifizierte Beraterinnen und Berater hinzu.

Ein individueller Lern- und Entwicklungsplan sollte für diese Schülerinnen und Schüler möglichst unter ihrer Mitwirkung erarbeitet und vereinbart werden.

Die einzelne Schule erstellt im Rahmen ihres Förderkonzeptes, in dem Ziele, Inhalte und Organisation aller schulischen Fördermaßnahmen beschrieben sind, ein besonderes Förderangebot für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, das Formen der (Binnen-) Differenzierung, Zusatz- und Ergänzungsangebote sowie erweiterte Stundentafeln und differenzielle schulische Curricula hinsichtlich möglicher Schulzeitverkürzung ausweist. Die Maßnahmen orientieren sich auch an schulischen Bindungen und Kooperationen.“*

Die Wirklichkeit weicht von dieser Vorstellung häufig ab.

Sichtbares Organisationsmerkmal der Hochbegabungsförderung in Niedersachsen ist die Gründung von  Kooperationsverbünden: „Schulen schließen sich dabei regional und schullaufbahnbezogen zu Kooperationsverbünden zusammen. Dabei stellen Grundschulen und weiterführende Schulen durch gemeinsame Konzepte sicher, dass besondere Begabungen früh- und rechtzeitig erkannt, anerkannt und verstanden, individuell gefördert und umfassend integriert werden.“*

Wer diese Fördermöglichkeiten für sein Kind nutzen möchte, ist gut beraten sich über die Schulen des Kooperationsverbunds in seiner Umgebung zu informieren und jeweils vor Ort sehr kritisch zu hinterfragen,

  • welche Fördermaßnahmen konkret bereits umgesetzt sind
  • auf welche Weise ein Kind sich zur Teilnahme an solchen Maßnahmen qualifiziert
  • welche Erfahrungen andere Eltern mit diesen Angeboten haben.

Innerhalb der Aktion Hochbegabtes Kind e.V. sind Erfahrungen mit einigen Kooperationsverbünden im Bremer Umland vorhanden. 

Eine  Liste der Kooperationsverbünde findet sich auf der Internetseite des Kultusministeriums, ebenso eine  Broschüre für Eltern, Kitas und Schulen.

*) Zitate den angegebenen Internetseiten des MK NI entnommen am 21.02.2012

Gesetzliche Regelung in Niedersachsen

Die Begabungsförderung an Niedersächsischen Schulen ist im niedersächsischen Schulgesetz geregelt:

§ 54 
Recht auf Bildung

(1)  1Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Schulwesen so zu fördern, dass alle in Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf Bildung verwirklichen können.  2Das Schulwesen soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen und eine gesicherte Unterrichtsversorgung bieten.  3Unterschiede in den Bildungschancen sind nach Möglichkeit durch besondere Förderung der benachteiligten Schülerinnen und Schüler auszugleichen.  4Auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders gefördert werden.

[…]

(6) Unbeschadet ihrer verfassungsmäßigen Rechte sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Schülerinnen und Schülern zu einem ihren Fähigkeiten und ihrer Entwicklung angemessenen Bildungsgang zu verhelfen.

(7) Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und wird aufgefordert, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden.